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Sicherheit am Bau

Jede Baustelle braucht einen Kümmerer.

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Baustellen stellen die Arbeitsbereiche dar, bei denen ein besonders hohes Unfall- und Gesundheitsrisiko besteht. Etwa jeder zweite tödliche Unfall ereignet sich in Deutschland im Baugewerbe.

 

Besondere Gefahrensituationen ergeben sich auf Baustellen aus den sich ständig ändernden Verhältnissen, den Witterungseinflüssen, dem Termindruck und insbesondere daraus, dass die Arbeiten von Beschäftigten verschiedener Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander ausgeführt werden. Dies stellt besondere Anforderungen an die Koordination und Abstimmung bezüglich der zu treffenden Schutzmaßnahmen.

 

web_02F94208Der Gesetzgeber hat dem Umstand Rechnung getragen und die EU- Bau-stellenrichtlinie 92/ 57/ EWG mit der Baustellenverordnung (BaustellV) in nationales Recht übertragen.
Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) konkretisieren die Anforderungen der Baustellenverordnung.

 

Als Veranlasser eines Bauvorhabens trägt der Bauherr die Verantwortung für das Bauvorhaben. Wer Baustellen betreibt, ist seit dem 01. Juli 1998 dazu verpflichtet, die Baustellenverordnung in vollem Umfang anzuwenden.
Die sich aus der Baustellenverordnung ergebenden Pflichten kann der Bauherr auch einem Dritten übertragen.

 

Wir übernehmen für Sie die Aufgaben zur Sicherheits- und Gesundheitskoordination:

  • Formale Ankündigung des Vorhabens bei der Behörde bei größeren Baustellen
  • Koordinatorentätigkeit, wenn mehrere Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden
  • Erarbeiten eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes bei größeren Baustellen und/oder bei besonders gefährlichen Arbeiten
  • Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage